STRAFBEFEHL UND ANKLAGE
Sie waren bisher nicht im Strafverfahren vertreten und haben jetzt einen Strafbefehl zugestellt bekommen? Oder es wurde die Beantragung eines Strafbefehls angekündigt? Ist Ihnen eine Anklageschrift zugestellt worden?
Beachten Sie Fristen!
Kontaktieren Sie uns so bald wie möglich, damit wir gemeinsam mit unserem Korrespondenz-Rechtsanwalt für Sie die Risiken und Erfolgsaussichten des anstehenden Verfahrens beleuchten können.