UMSATZSTEUER-NACHSCHAU
Die Tür geht auf – und ohne vorherige Anmeldung erscheint ein Finanzbeamter – Umsatzsteuer-Nachschau! Was bedeutet das?
Bei der Umsatzsteuer-Nachschau können Umsatzsteuersonderprüfer ohne vorherige Ankündigung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben, während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können. Hierbei handelt es sich nicht um eine Außenprüfung, die Umsatzsteuer-Nachschau kann sich aber zu einer Außenprüfung entwickeln.