VERMÖGENSARREST
Die Durchsuchung läuft, jetzt präsentieren die Beamten Ihnen noch einen Arrestbeschluss. D. h. sie wollen Vermögen durch Beschlagnahme vorläufig für den Staat als Geschädigten sichern. Entweder präsentiert der Steuerfahnder einen „Dinglichen Arrest“ des Finanzamts, oder er präsentiert einen „Vermögensarrest“ des Gerichts. In beiden Fällen bildet der Arrest die Grundlage für die Sicherstellung von Wertgegenständen, seien es Bankguthaben, Wertpapiere, Grundstücke, Schmuck, Fahrzeuge pp. Es können aber auch Ihre Forderungen vorläufig beschlagnahmt werden.
Seit dem 01.07.2017 gilt das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Durch dieses Gesetz sind die Staatsanwaltschaften verpflichtet, umfangreichere Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen und nunmehr bei jeder Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen eines Vermögensdelikts auch ein Arrestverfahren einzuleiten und die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten zu beantragen.
Sollten Sie finanziell in der Lage sein, die geforderte Summe zu begleichen, tun sie es (nach Absprache mit uns), so verhindern Sie die Vollziehung des Arrests und damit unangenehme Außenwirkungen z. B. bei Banken, Kunden und Lieferanten.
Um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten oder fortlaufende private Kosten wie z.B. Mietzahlungen weiterhin leisten zu können sorgen wir für eine schnelle Verbindung zu den Behörden, um als ersten Schritt eine zumindest teilweise Vermögensfreigabe herzustellen.