STEUERSTREIT

Ihr Steuerbescheid ist fehlerhaft?
Das Finanzamt wertet einen steuerlichen Sachverhalt anders als Sie? Gegen Sie ist ein Haftungsbescheid erlassen worden? Was tun?

DER RECHTSWEG

Gegen Steuerbescheide/ Haftungsbescheide gibt es das Rechtsmittel des Einspruchs. Der Einspruch ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids beim Finanzamt einzulegen. Schon jetzt sollten Sie über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nachdenken, damit die streitigen Beträge erst einmal nicht bezahlt werden müssen.

Die Rechtsbehelfsstelle des Finanzamts entscheidet über den Einspruch und hilft ab, d. h. der Steuerbescheid wird zu Ihren Gunsten geändert.

Sollte die Rechtsbehelfsstelle jedoch nicht abhelfen, also auf dem ursprünglichen Rechtsstandpunkt bestehen, gilt es den weiteren Rechtsweg zu beschreiten.

Gegen die Entscheidung des Finanzamts (Rechtsbehelfsstelle) kann Klage beim Finanzgericht erhoben werden. Auch im Klageverfahren kann es noch vor der Gerichtsverhandlung zu einer Einigung mit dem beklagten Finanzamt kommen. Sollte das Finanzgericht im Rahmen der Klage ihre Meinung nicht akzeptieren, gilt es den weiteren Rechtsweg zu beschreiten.

Gegen die Entscheidung des Finanzgerichts ist die Revision vor dem Bundesfinanzhof zulässig.

Neben der Erstellung von Gutachten verfügen wir über langjährige Erfahrung in Steuerstreitigkeiten, sowohl im außergerichtlichen Bereich, als auch im gerichtlichen Verfahren.
Wir überprüfen die Stichhaltigkeit von Schätzungen, die tatsächlichen Ansprüche des Finanzamts im Rahmen der Haftung für Steuerschulden (z. B. im Rahmen einer GmbH) und vor allem auch die Frage der steuerlichen und strafrechtlichen Verjährung!

Wir vertreten Sie nicht nur in reinen steuerlichen Auseinandersetzungen, sondern auch im Rahmen von Steuerstrafverfahren. Auch wenn Sie schon wegen Steuerhinterziehung angeklagt sind, bedeutet das noch lange nicht, dass z. B. die Schätzungen des Finanzamts steuerliche und strafrechtliche Auswirkungen haben müssen. Das Strafgericht wertet in vielen Fällen die Beweislage anders als die Finanzbehörden. Hier liegt eine erhebliche Quelle für eine Minderung der steuerlichen und vor allem strafrechtlichen Belastung.

SCHILDERN SIE UNS IHREN FALL

Sie haben Fragen oder brauchen Unterstützung
bei einem aktuellen Fall?
Melden Sie sich bei uns und wir helfen Ihnen gerne.