UMSATZ­STEUER-NACHSCHAU

Die Tür geht auf – und ohne vorherige Anmeldung erscheint ein Finanzbeamter – Umsatzsteuer-Nachschau! Was bedeutet das?

Bei der Umsatzsteuer-Nachschau können Umsatzsteuersonderprüfer ohne vorherige Ankündigung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben, während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können. Hierbei handelt es sich nicht um eine Außenprüfung, die Umsatzsteuer-Nachschau kann sich aber zu einer Außenprüfung entwickeln.

ANLASS FÜR EINE UMSATZSTEUER-NACHSCHAU KANN INSBESONDERE SEIN:

  • ungewöhnlich hohe Vorsteuerbeträge
  • Vorsteuerüberschüsse bei Unternehmensgründung
  • Vorsteuerberichtigungen
  • Abgleich von Steueranmeldungen mit den Zusammenfassenden Meldungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
  • Kontrollmitteilungen

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