STRAFBEFEHL UND ANKLAGE

Sie waren bisher nicht im Strafverfahren vertreten und haben jetzt einen Strafbefehl zugestellt bekommen? Oder es wurde die Beantragung eines Strafbefehls angekündigt? Ist Ihnen eine Anklageschrift zugestellt worden?

Beachten Sie Fristen!

Kontaktieren Sie uns so bald wie möglich, damit wir gemeinsam mit unserem Korrespondenz-Rechtsanwalt für Sie die Risiken und Erfolgsaussichten des anstehenden Verfahrens beleuchten können.

WICHTIGE INFORMATIONEN:

Ziel unserer Verteidigung ist neben der Einstellung wegen erwiesener Unschuld die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage. In diesem Fall verzichtet der Staat auf seinen Anspruch auf Strafverfolgung, sie zahlen neben den Steuern und Nebenleistungen eine bestimmte Geldsumme an den Staat oder gemeinnützige Vereine. Nach Einstellung des Verfahrens gelten Sie nicht als vorbestraft!

Im Strafbefehlsverfahren kann das Gericht eine Geldstrafe, oder eine Freiheitsstrafe auf Bewährung aussprechen.

Sollte es nicht zu einer Einstellung gegen Auflage kommen, verteidigen wir Sie im Strafverfahren. Es hat sich als sehr positiv herausgestellt, gemeinsam mit Ihrem Steuerberater die Hauptverhandlung vorzubereiten, um Sie vor Gericht möglichst effektiv zu verteidigen.

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